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D’Basiliske – Vereinsstatuten

Gründungsdatum: 13.05.2003

Angepasst per GV vom 23.10.2007

Die Vereinigung

Der Name der Vereinigung lautet „D’Basiliske“ in Bezug auf das Wappentier von Basel – dem Basilisken.

Adresse:

Remo Castagliuolo

Hegenheimerstrasse 86

4055 Basel

 

Gerichtsstand ist Basel

 

Sinn der Vereinigung

Erlernung und Ausübung von Stage-Combat, speziell mit dem Anderthalbhänder, aber auch mit anderen Waffen sowie die Darstellung waffenlosen Kampfes.

 

Darstellung verschiedener historischer aber auch fantastischer Figuren.

 

Mit der Untergruppierung „Companie Basilisk“ wird eine historische Söldnerkompanie von 1477 dargestellt.

 

Die Vereinigung verfolgt keine kommerziellen Ziele.

 

Die Organe

Präsident

Vizepräsident

Kassier

 

Diese drei Ämter bilden den Vorstand des Vereins.

 

Der Vorstand hat das Recht, Ausgaben bis zu einem Betrag von CHF 1000.00 zu tätigen, ohne dass bei einer Generalversammlung die Erlaubnis eingeholt werden muss.

 

Die Generalversammlung bestimmt zwei Revisoren, welche jeweils zwei Jahre im Amt bleiben.

 

Die Organe sind mit Name und Adresse auf einer beigelegten Adressliste zu finden.

Die Organe des Vereins werden durch die Generalversammlung im Amt bestätigt oder neu gewählt.

 

Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der angemeldeten Mitglieder anwesend sind.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, regelmässig am wöchentlichen Training in der vom Verein gestellten Lokalität teilzunehmen.

Die Mitglieder haben die Pflicht, sich bei einem Nicht-Erscheinen im Training abzumelden.

Des weiteren haben die Mitglieder einen jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten welcher vor allem zur Bereitstellung der Trainingslokalität verwendet wird.

 

Die Mitglieder sind verpflichtet, an der jährlichen Generalversammlung teilzunehmen. Die Einladung dazu erhalten sie schriftlich im Training oder zugesandt. Dies erfolgt bis 14 Tage vor der Generalversammlung.

Das unentschuldigte Fernbleiben an der Generalversammlung kann eine Busse nach sich ziehen. Eine Abwesenheit muss schriftlich bei einem Vorstandsmitglied gemeldet werden.

 

Gönner und Sponsoren sind von diesen Rechten und Pflichten ausgeschlossen.

 

Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag wird pro Jahr erhoben. Der Beitrag ist jeweils zum Ende des 1. Monats des Jahres zu entrichten (31. Januar).

Mitglieder, welche den Beitrag nicht pünktlich entrichten, werden solange vom Training ausgeschlossen, bis der Beitrag entrichtet wurde.

 

Während des Jahres eintretende Mitglieder bezahlen den vollen Mitgliederbeitrag. Ausgenommen sind Beitritte nach dem 1. September des laufenden Jahres. In diesem Fall wird ein Teilbetrag für das laufende Jahr erhoben. Die Bezahlung des Beitrages hat innert 30 Tagen zu erfolgen.

 

Solange der Verein keine kostenpflichtige Trainingslokalität stellt, beträgt der Mitgliederbeitrag pro Jahr CHF 80.-

Falls die Trainingslokalität mittels Arbeitsstunden abgegolten wird, sind die Mitglieder verpflichtet, an den Arbeitseinsätzen teilzunehmen.

 

Gönner des Vereins zahlen einen regelmässigen Beitrag von mindestens CHF 40.- an den Verein.

 

Sponsoren des Vereins zahlen einen einmaligen Beitrag von mind. CHF 100.- an den Verein. Zudem werden sie auf der Homepage des Vereins erwähnt.

 

Beitritt / Austritt

 

Beitritt

Der Beitritt in den Verein ist jederzeit möglich. Es besteht die Möglichkeit vor einem Vereinsbeitritt an Probetrainings teilzunehmen. Nach 4 Probetrainings wird dem „Kandidaten“ das Formular „Club-Beitritt“ ausgehändigt, welches schnellstmöglich vollständig ausgefüllt einem Vorstandsmitglied (vorzugsweise Kassier) zurückgegeben oder per Post an die offizielle Vereinsadresse geschickt wird.

 

Mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrages wird der Beitritt durch den Kandidaten vervollständigt. Bei der nächsten Generalversammlung wird der Kandidat (bei Anwesenheit) rechtsmässig durch die Generalversammlung in den Verein aufgenommen.

 

Die Mitgliedschaft ist weder veräusserlich noch vererblich.

 

Austritt

Der Austritt eines Mitgliedes hat schriftlich bei einem der Vorstandsmitglieder oder der offiziellen Vereinsadresse zu erfolgen. Der Vorstand behält sich das Recht vor an der Generalversammlung Mitglieder vorzuschlagen, welche durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden.

 

Training

Das Training wird von Mitgliedern des Vereins organisiert und in der Regel geleitet.

Es kann vorkommen, dass spezielles Training durch Gasttrainer geleitet wird – sowohl kostenlos als auch kostenpflichtig. Dieses Training fällt aus dem Rahmen und obliegt nicht den Rechten und Pflichten der Mitglieder.

 

Ausrüstung und Sicherheit

Die Mitglieder sind verpflichtet vom Verein vorgeschriebene Ausrüstung während des Trainings/Events zu tragen. Dabei wird ein Unterschied zwischen Training/Event mit Holz- und mit Blankwaffen gemacht.

 

Jedes Mitglied ist selbst für seine Sicherheit verantwortlich und haften für Schäden bzw. Verletzungen die sie absichtlich wie unabsichtlich verursachen. Der Verein lehnt jegliche Haftung bei Schäden oder Verletzungen ab.

 

Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet, eine entsprechende Versicherung für die Teilnahme an Training und Event abzuschliessen.

Training mit Holzwaffen

Mitglieder die ein eigenes Holzschwert benutzen wollen, müssen dies von einem Trainingsleiter absegnen lassen.

 

Des Weiteren sind Leder-Handschuhe zu tragen.

 

Mitglieder können entsprechende Kleidung beim Verein kostenpflichtig beziehen.

Training mit Blankwaffen

Zum diesem Training dürfen nur als schaukampftauglich eingestufte Waffen benutzt werden die dem Rahmen des Trainings entsprechen. Es ist ausdrücklich verboten, Dekorationswaffen oder gar Waffen mit scharfen Schneiden oder extremer Spitze zu benutzen.

 

Des Weiteren sind Leder-Handschuhe zu tragen.

 

Die gesamte Ausrüstung kann beim Verein kostenpflichtig bezogen werden.

 

Der Trainingsleiter, sein Stellvertreter oder die Organe behalten sich das Recht vor, Ausrüstungsgegenstände welche sie als untauglich für das Training einstufen abzulehnen und den Mitglieder Training so lange zu verweigern, bis dieser eine angemessene Ausrüstung vorweisen kann.

 

Auftritte

Der Verein kann für öffentliche wie auch private Veranstaltungen angeworben werden. Während einer Veranstaltung dürfen weder Alkohol noch sonstige Drogen und Suchtmittel konsumiert werden.

Die Gage wird pro Engagement mit dem Auftragsgeber schriftlich in einem Vertrag vereinbart.

Mitglieder, welche noch über kein eigenes Schaukampfschwert verfügen, bekommen ihre Gage solange nicht ausbezahlt, bis sie ein solches erwerben. Macht ein Mitglied die Absicht klar, ein Schaukampfschwert zu erwerben, bekommt er die zurückgehaltene Gage komplett ausbezahlt und die Auszahlung dient demnach zur Finanzierung der persönlichen Ausrüstung.

 

Es können auch Nicht-Mitglieder der Vereinigung an einem Auftritt teilnehmen. Deren Gage wird separat vereinbart.

 

Companie Basilisk

Definition

Die „Companie Basilisk“ ist eine Untergruppierung des Vereins mit einem eigenem Reglement, eigenem Vorstand und eigener Kasse. Im Zweifelsfall haben die Statuten des Vereins „D’Basiliske“ aber immer vorrang.

 

Die Rechte, Pflichten und eigenen Beiträge der Companie sind in deren eigenen Reglement festgehalten.

Mitgliederbeitrag Companie und Schaukampf

Mitglieder, welche sowohl beim Schaukampftraining sowie in der Companie tätig sind, bezahlen sowohl einen Beitrag bei der Companie, wie auch den normalen Mitgliederbeitrag des Vereins. Nur diese Mitglieder dürfen an einem Event Schaukämpfe aufführen und haben ein normales Stimmrecht an der GV des Vereins.

Mitgliederbeitrag nur Companie

Mitglieder, welche nicht am Schaukampftraining teilnehmen, bezahlen den normalen Beitrag der Companie, sowie den minimalen Gönnerbeitrag des Vereins. Diese Mitglieder dürfen aus Sicherheitsgründen keine Schaukämpfe aufführen und haben als Gönner kein Stimmrecht an der GV des Vereins.


Präsident           Vizepräsident        Kassier

Steven Rudin    Michael Mittag       Remo Castagliuolo